Rechtsprechung
   OLG Jena, 15.12.2005 - 1 Ws 441/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,31980
OLG Jena, 15.12.2005 - 1 Ws 441/05 (https://dejure.org/2005,31980)
OLG Jena, Entscheidung vom 15.12.2005 - 1 Ws 441/05 (https://dejure.org/2005,31980)
OLG Jena, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 1 Ws 441/05 (https://dejure.org/2005,31980)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,31980) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 286
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 14.09.1977 - 1 Ws 462/77
    Auszug aus OLG Jena, 15.12.2005 - 1 Ws 441/05
    Ist hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Geldstrafe bereits Vollstreckungsanordnung nach § 459e Abs. 1 StPO ergangen und damit Anschlussvollstreckung absehbar, spricht einiges dafür, im Rahmen des gleichwohl anwendbaren § 459d StPO (vgl. OLG Koblenz MDR 1978, 248) auch einen siebenwöchigen Zeitraum bis zur vollständigen Verbüßung der vorausgehenden Freiheitsstrafe noch als hinreichend zeitnah anzusehen, um im Bejahensfall eine fristgerechte Entlassung sicherzustellen.
  • OLG Rostock, 04.12.2017 - 20 Ws 293/17

    Absehen von der Vollstreckung eines angeordneten Wertersatzverfalls nach

    Es geht in dem Verfahren nach § 459g Abs. 2 StPO a.F, § 459d StPO nicht um die Frage, ob dem Verurteilten die dem Justizfiskus aus der angeordneten Nebenfolge erwachsene Forderung (teilweise) erlassen oder ob ihm Zahlungserleichterung gewährt wird (vgl. BT-Drucks. 7/550 S. 311; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 459d Rdz. 2), worüber sonst in der Tat zunächst die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde zu entscheiden hätte, sondern darum, ob die rechtskräftige Verfallsanordnung des erkennenden Gerichts nachträglich zu korrigieren ist, um auf diese Weise für die Resozialisierung bedeutsamen Umständen Rechnung zu tragen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 06. Januar 2016 - 2 Ws 5/16 -, Rdz. 5 in juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 1 Ws 441/05 -, Rdz. 15 in juris).

    Das öffentliche Interesse an der Vollstreckung der neben der Freiheitsstrafe rechtskräftig angeordneten Nebenfolge darf nur vernachlässigt und ihr Unterbleiben nur angeordnet werden, wenn andernfalls die Resozialisierung des Verurteilten ernsthaft gefährdet wäre (OLG Jena, NStZ-RR 2006, 286; OLG Koblenz MDR 1981, 870; KG Berlin a.a.O. m.w.N.; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2014 - 2 Ws 605/14

    Voraussetzungen für die nachträgliche Anordnung zum Unterbleiben der

    Der Zweck der Regelung des § 459d StPO besteht nach der Zielsetzung des Gesetzgebers darin, solchen für die Resozialisierung bedeutsamen Umständen Rechnung zu tragen, die das Tatgericht nicht berücksichtigen konnte, weil sie erst nachträglich eingetreten oder bekannt geworden sind (vgl. OLG Koblenz MDR 1981, 870; OLG Jena NStZ-RR 2006, 286, 287; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 459d Rdn. 4; SK-Paeffgen, StPO, 4. Aufl., § 459d Rdn. 2).
  • LG Saarbrücken, 15.07.2010 - 2 Qs 19/10

    Voraussetzungen des Absehens von der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe

    Hierdurch wird deutlich, dass die bloße - wenn auch unverschuldete - Mittellosigkeit und Zahlungsunfähigkeit alleine gerade nicht ausreicht (OLG Jena NStZ-RR 2006, 286, 287; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.9.1989, Az.: 1 Ws 862-865/89 - zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht